Mitgliedschaft

Unser Verein erhebt ab 2017 folgende Mitglieds-und Aufnahmebeiträge:

Erwachsene ab dem 21. Lebensjahr
bezahlen einen Jahresbeitrag von 100,00 Euro.
Der Familienbeitrag beträgt 130,00 Euro und schließt Ehepartner und Lebensgefährten sowie deren Kinder unter 18 Jahren ein.

Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr
bezahlen einen Jahresbeitrag von 35,00 Euro. I

Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
bezahlen einen Jahresbeitrag von 25,00 Euro.

Aufnahmegebühren
Die Aufnahmegebühr für Erwachsene sind an dem Jahresbeitrag orientiert und betragen zur Zeit für ein Einzelmitglied 100,00 Euro und für Familien 130,00 Euro.
Personen, die Mitglied in einem dem Deutschen Schützenbund angehörenden anderen Schützenverein sind, brauchen keinen Aufnahmebeitrag zu zahlen.

Arbeitsstunden
wer die Schießsportanlage mehr als 3 mal nutzt und das 65. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, ist nach einem Beschluss der Mitgliederversammlung verpflichtet, 6 Arbeitsstunden im Jahr zu erbringen. Jede nicht geleistete Arbeitsstunde ist mit 25 Euro auszugleichen.

Ab 01.01.2017 wird für die Nutzung der Schießanlage eine Schießstandnutzungsgebühr wie folgt erhoben.

Tagesgebühr (pro Person, unabhängig von der Art der bestehenden Vereins-mitgliedschaft):

10m Schießstand pro Schießtag 0,50 € Luftgewehr u. Luftpistole

25m Schießstand pro Schießtag

2,00 € Kleinkaliber
3,00 € Zentralfeuerpistole
4,00 € Großkaliberpistole
4,00 € Vorderladerpistole

50m Schießstand pro Schießtag

1,50 € KK-Sportgewehr
2,00 € Freie Pistole
4,00 € Vorderladergewehr

Bei der Nutzung mehrerer Stände pro Schießtag, ist die Gebühr des teuersten genutzten Standes zu entrichten.

• Das erforderliche Scheibenmaterial wird vom Verein zur Verfügung gestellt.
• Die Schießstandgebühren werden am Jahresende abgerechnet.
• Auf den Ständen ausgetragene Rundenwettkämpfe, sowie Bezirks- und andere Meisterschaften sind von der Schießstandnutzungsgebühr ausgenommen.

Jahrespauschale:
Es gibt die Möglichkeit, die Schießstandnutzungsgebühren mit einer Jahrespauschale zu bezahlen. Nach der erstmaligen Nutzung eines der jeweiligen Schießstände hat das entsprechende Mitglied einen Monat Zeit, sich für die Zahlung der Jahrespauschale zu entscheiden. Stichtag ist der Eintrag in das Schießbuch des jeweiligen Standes. Diese Regelung gilt pro Kalenderjahr. Die Zahlung der Jahrespauschale kann entweder durch Überweisung erfolgen oder durch Lastschrift. Hierzu ist eine E-Mail an den Kassierer zu schicken, durch die der Verein zum Bankeinzug aufgefordert und ermächtigt wird.

Folgende Jahrespauschalen werden erhoben:
• für den 10m-Schießstand 15,- €
• für den 25m-Schießstand 50,- €
• für den 50m-Schießstand 30,- €

Von der Jahrespauschale befreit sind:

• Mitglieder mit ermäßigtem Mitgliedsbeitrag, das heißt, wer im entsprechenden
Abrechnungsjahr in der Einzelmitgliedschaft oder in der Familienmitgliedschaft weniger als den für die jeweilige Art der Mitgliedschaft geltenden Regelbeitrag bezahlt.

• Mitglieder, die mindestens 20 Arbeitsstunden in dem entsprechenden Jahr erbracht haben

• Schüler und Jugendliche

Diese Regelung greift ab dem 01.01.2017 und gilt für alle Vereinsmitglieder.
Für Gastschützen gibt es eine separate Regelung.

AUFNAHMEANTRAG